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Web-Apps

Web-App und Buchungssystem entwickeln lassen

Eine Web-App läuft im Browser: auf dem Rechner im Büro, auf dem Tablet in der Werkstatt und auf dem Smartphone unterwegs, ohne Installation. Ein Buchungssystem ist eine solche Web-App. Ihre Kundschaft sieht freie Zeiten und reserviert selbst, Ihr Team sieht alle Buchungen an einer Stelle.

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Wofür Betriebe Web-Apps einsetzen

Häufig geht es um Abläufe, die heute in Excel-Listen, auf Papier oder in E-Mails stecken: Aufträge erfassen und verteilen, Einsätze planen, Checklisten abhaken, Formulare ausfüllen. In einer Web-App arbeiten alle mit demselben Stand, egal an welchem Gerät.

Andere Web-Apps verwalten Geräte und Inhalte, etwa Bildschirme, Terminals oder Maschinen, oder sie verbinden mehrere Standorte. Sollen Ihre Kunden einen eigenen geschützten Bereich mit Unterlagen und Rechnungen bekommen, ist das ein Kundenportal; dafür gibt es auf webapp.nrw eine eigene Seite.

Was ein Buchungssystem können sollte

Freie Zeiten auf einen Blick

Termine, Räume, Geräte oder Plätze werden aus einem gemeinsamen Kalender angeboten. Was gebucht ist, verschwindet sofort aus der Auswahl, damit nichts doppelt vergeben wird.

Bestätigung und Erinnerung

Nach der Buchung kommt eine Bestätigung per E-Mail, auf Wunsch vor dem Termin eine Erinnerung. Eine angehängte Kalenderdatei im offenen Format iCalendar (RFC 5545) lässt sich in Kalenderprogramme übernehmen.

Absagen und Verschieben

Bis wann abgesagt oder verschoben werden kann, legen Sie fest. Frei gewordene Zeiten stehen danach wieder zur Auswahl.

Mehrere Mitarbeitende und Standorte

Jede Person sieht ihre eigenen Termine, die Leitung sieht alle. Arbeitszeiten, Pausen und Urlaub fließen in die freien Zeiten ein.

Anmeldung, Rollen und Datenschutz

Jede Person bekommt ein eigenes Konto mit einer Rolle, die festlegt, was sie sehen und ändern darf. Das BSI rät, eine Zwei-Faktor-Anmeldung zu nutzen, sobald ein Dienst sie anbietet; eine Web-App kann sie von Anfang an vorsehen. Möglich ist auch die Anmeldung mit Passkey: Dabei bleibt der geheime Schlüssel auf dem Gerät und wird laut BSI auch auf einer gefälschten Seite nicht preisgegeben.

Für personenbezogene Daten verlangt die DSGVO datenschutzfreundliche Voreinstellungen: Verarbeitet werden standardmäßig nur die Daten, die für den Zweck nötig sind (Art. 25 Abs. 2 DSGVO). Bei einem Buchungssystem heißt das zum Beispiel, nur die Angaben abzufragen, die Sie für den Termin wirklich brauchen.

Barrierefreiheit bei Angeboten für Verbraucher

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz unter anderem für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also für Angebote über Websites und Apps, mit denen Verbraucher einen Vertrag schließen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.

Ob Ihr Buchungssystem darunter fällt, hängt vom Angebot und von Ihrem Betrieb ab. Eine Web-App lässt sich von Beginn an barrierearm planen: lesbare Kontraste, Bedienung mit der Tastatur, sinnvolle Beschriftungen für Bildschirmleser. Das ist ein allgemeiner Überblick und keine Rechtsberatung.

Installierbar wie eine App

Eine Web-App kann als Progressive Web App gebaut werden. Laut MDN läuft sie dann aus einer gemeinsamen Codebasis auf mehreren Plattformen und Geräten, lässt sich auf dem Gerät installieren und kann auch ohne Verbindung arbeiten. Für Ihr Team bedeutet das ein Symbol auf dem Startbildschirm, ohne Umweg über einen App Store.

Braucht die Anwendung Gerätefunktionen, die im Browser nicht zur Verfügung stehen, oder soll sie dauerhaft auf einem Gerät laufen, kommt eine App für Android und iOS oder ein Programm für Windows und macOS in Frage. Oft ergänzen sich beide: Verwaltung im Browser, App auf dem Gerät.

Häufige Fragen

Für wen entwickeln Sie Anwendungen?

Für Unternehmen, Selbstständige und Organisationen aus Nordrhein-Westfalen, die eine Anwendung für ihre eigenen Abläufe oder für ihre Kunden brauchen. Apps für Privatpersonen als Auftraggeber gehören nicht zum Angebot.

Können Sie eine bestehende Anwendung übernehmen?

Das hängt von der Anwendung ab. Schildern Sie in der Anfrage, womit sie gebaut ist und wo sie läuft. Ob sich eine Weiterentwicklung lohnt oder ein Neubau sinnvoller ist, zeigt erst ein Blick in den Quellcode.

Ist webapp.nrw ein Angebot des Landes Nordrhein-Westfalen?

Nein. webapp.nrw ist ein Angebot von ARENJA IT-Solutions, einem privaten IT-Dienstleister mit Sitz in Essen.

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Beschreiben Sie kurz, was die Anwendung leisten soll, wer sie nutzt und auf welchen Geräten. Wir melden uns für einen ersten Termin; nach dem Workshop bekommen Sie ein schriftliches Angebot.

Nach dem Absenden bekommen Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst nach Ihrer Bestätigung bearbeiten wir die Anfrage.

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