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Ratgeber

App veröffentlichen: Google Play und App Store Schritt für Schritt

Ratgeber von ARENJA IT-Solutions · verantwortlich: Aniket Arenja · Stand

Ist eine App fertig entwickelt, steht sie noch lange nicht im Store. Google und Apple verlangen ein eigenes Konto, Angaben zum Datenschutz und eine Prüfung jeder Fassung. Wer die Schritte kennt, plant die Zeit dafür von Anfang an ein.

Das eigene Entwicklerkonto

Veröffentlicht wird eine App unter einem Entwicklerkonto. Am besten läuft es auf Ihren Betrieb und nicht auf die Agentur, die entwickelt: Dann steht Ihr Name im Store, und die App bleibt bei Ihnen, auch wenn Sie später mit jemand anderem weiterentwickeln.

Für Google Play richten Sie ein Konto in der Play Console ein; dafür fällt laut Google einmalig eine Registrierungsgebühr an. Für den App Store von Apple braucht es die Mitgliedschaft im Apple Developer Program, die jährlich läuft. Die aktuellen Beträge nennen Google und Apple auf ihren Seiten.

Beide bieten Konten für Organisationen an. Dafür verlangen beide eine D-U-N-S-Nummer, über die sie Namen und Anschrift der Firma prüfen; laut Google kann die Vergabe der Nummer bis zu 30 Tage dauern. Apple nimmt als Organisation nur Unternehmen an, die selbst Verträge schließen können, keine bloßen Geschäftsbezeichnungen; Einzelunternehmer melden sich laut Apple als Einzelperson an. Klären Sie früh, welche Kontoart für Ihren Betrieb in Frage kommt.

Testphase für neue private Google-Play-Konten

Wer ein privates Konto nutzt, das nach dem 13. November 2023 angelegt wurde, muss eine neue App laut Google zuerst in einem geschlossenen Test erproben. Mindestens 12 Testpersonen müssen in den vorangegangenen 14 aufeinanderfolgenden Tagen am Test teilgenommen haben. Erst danach lässt sich in der Play Console der Zugang zur Produktion beantragen; dabei fragt Google nach dem Test, der Zielgruppe und den Änderungen seit dem Test.

Wer ein privates Konto nutzt, sollte die Testpersonen deshalb schon vor dem Ende der Entwicklung zusammenhaben, etwa aus dem eigenen Team oder aus treuer Kundschaft.

Store-Eintrag und Datenschutzangaben

Zum Store-Eintrag gehören Name, Beschreibung, Symbol und Bildschirmfotos, dazu die Adresse einer öffentlich erreichbaren Datenschutzerklärung.

Beide Stores verlangen außerdem Angaben dazu, welche Daten die App erhebt. Bei Google heißt das „Datensicherheit“: Alle Entwickler, die eine App bei Google Play veröffentlichen, müssen das Formular ausfüllen, auch wenn die App keine Nutzerdaten erhebt; die Angaben erscheinen im Store-Eintrag. Bei Apple heißen sie „App-Datenschutz“: Für jede neue App und jedes Update sind sie in App Store Connect Pflicht, und zwar einschließlich der Daten, die eingebundene Werkzeuge anderer Anbieter erheben, etwa für Statistik oder Werbung.

Diese Angaben müssen stimmen und aktuell bleiben. Bindet eine neue Fassung ein weiteres Werkzeug ein, ändern sich oft auch die Angaben. Das ist ein allgemeiner Überblick über die Vorgaben der Stores, keine Rechtsberatung zur Datenschutzerklärung.

Die Prüfung durch Google und Apple

Apple prüft laut eigener Seite alle Apps und App-Updates, bevor sie in den App Store kommen, nach den App Review Guidelines. Nach Apples Angaben ist ein großer Teil der Einreichungen innerhalb von ein bis zwei Tagen geprüft; unvollständige Einreichungen dauern länger oder werden abgelehnt.

Auch Google prüft eingereichte Apps und Updates. Bei bestimmten Konten kann das laut Google bis zu sieben Tage dauern, in Ausnahmefällen länger. Über die Aufnahme entscheiden in beiden Fällen Google und Apple nach ihren eigenen Richtlinien; eine Zusage, dass eine App angenommen wird, kann niemand geben.

Schritt für Schritt

  • Konten anlegen: Google Play Console und Apple Developer Program, als Organisation oder als Einzelperson.
  • Bei neuen privaten Google-Konten: geschlossenen Test mit Testpersonen durchführen und Produktionszugang beantragen.
  • Store-Eintrag vorbereiten: Name, Beschreibung, Symbol, Bildschirmfotos, Datenschutzerklärung.
  • Datenschutzangaben ausfüllen: „Datensicherheit“ bei Google, „App-Datenschutz“ bei Apple.
  • Fassung einreichen und die Prüfung abwarten; Rückfragen der Stores beantworten.
  • Nach der Freigabe veröffentlichen und prüfen, ob der Store-Eintrag so erscheint wie geplant.

Nach der Veröffentlichung: Updates

Eine App im Store braucht Pflege, auch wenn sich an ihren Funktionen nichts ändert. Google verlangt, dass neue Apps und Updates auf eine aktuelle Android-Version ausgerichtet sind; seit dem 31. August 2026 ist das Android 16. Bestehende Apps, die auf eine ältere Version als Android 15 ausgerichtet sind, bekommen Nutzer mit neueren Geräten laut Google nicht mehr angezeigt. Jedes Update durchläuft wieder die Prüfung.

Planen Sie deshalb nicht nur die erste Veröffentlichung, sondern auch, wer die App danach betreut. Bei ARENJA geschieht die Veröffentlichung über Ihre eigenen Entwicklerkonten; die Gebühren von Google und Apple stehen im Angebot als eigene Position.

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