Zum Inhalt springen
webapp.nrwNordrhein-Westfalen-ZeichenTermin anfragen

Ratgeber

Ablauf eines Softwareprojekts: von der Idee bis zur Abnahme

Ratgeber von ARENJA IT-Solutions · verantwortlich: Aniket Arenja · Stand

Eine eigene Anwendung entsteht nicht in einem Zug. Zwischen der ersten Idee und dem Tag, an dem das Team damit arbeitet, liegen Entscheidungen, die sich später nur mühsam ändern lassen.

Am Anfang: die Anforderungen

Alles beginnt mit der Frage, welches Problem die Anwendung lösen soll. Gemeint ist nicht die Liste aller denkbaren Funktionen, sondern der Ablauf, der heute hakt: Aufträge, die per Zettel weitergereicht werden, Termine, die doppelt vergeben werden, Daten, die jemand von einer Liste in die nächste tippt.

Üblich sind dafür zwei Begriffe. Im Lastenheft beschreibt der Auftraggeber, was die Anwendung leisten soll und unter welchen Bedingungen. Im Pflichtenheft beschreibt der Auftragnehmer, wie er das umsetzt. Bei kleineren Projekten genügt oft eine gemeinsame Anforderungsliste, solange sie schriftlich festhält, was zum Umfang gehört und was nicht.

  • Wer arbeitet mit der Anwendung, und mit welchen Rechten?
  • Auf welchen Geräten: Browser, Smartphone, Rechner, Bildschirm an der Wand?
  • Welche Daten gibt es schon, und wo liegen sie heute?
  • Welche Programme müssen angebunden werden, etwa Buchhaltung oder Kalender?
  • Was muss in der ersten Fassung sein, und was kann später kommen?

Den Ablauf sichtbar machen: der Klick-Prototyp

Bevor programmiert wird, hilft ein Klick-Prototyp: Entwürfe der wichtigsten Bildschirme, die sich im Browser durchklicken lassen, ohne dass dahinter schon etwas gespeichert wird. Daran sieht man früh, ob ein Ablauf so funktioniert, wie er gedacht war, und ob die Menschen, die später damit arbeiten, ihn verstehen.

Ein Entwurf lässt sich leichter ändern als fertiger Code. Zeigen Sie den Prototyp deshalb nicht nur der Geschäftsführung, sondern auch denen, die die Anwendung täglich nutzen werden.

Entwicklung in Abschnitten

Größere Anwendungen entstehen in Abschnitten. Jeder Abschnitt endet mit einem Stand, den Sie ansehen und freigeben, bevor der nächste beginnt. So fällt ein Missverständnis nach wenigen Wochen auf und nicht erst am Ende.

Wünsche, die während der Entwicklung dazukommen, sind normal. Wichtig ist, sie als Änderung zu behandeln: kurz beschreiben, Aufwand abschätzen, entscheiden. Sonst wächst der Umfang still, und Termine und Kosten passen nicht mehr zur ursprünglichen Planung.

Die Abnahme

Am Ende steht die Abnahme: Sie prüfen, ob die Anwendung leistet, was vereinbart war, und erklären das. Ist ein Softwareprojekt als Werkvertrag vereinbart, ist der Besteller nach § 640 Abs. 1 BGB verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen; wegen unwesentlicher Mängel darf er die Abnahme nicht verweigern. Nach § 640 Abs. 2 BGB gilt ein Werk auch dann als abgenommen, wenn der Unternehmer nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzt und der Besteller sie nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.

Für die Praxis heißt das: Prüfen Sie vor der Abnahme die wichtigsten Abläufe mit echten Beispielen, und melden Sie Mängel schriftlich und konkret. Nach § 641 Abs. 1 BGB ist die Vergütung beim Werkvertrag bei der Abnahme zu entrichten. Was im Einzelfall gilt, regelt der Vertrag.

Nach dem Start: Betrieb und Wartung

Eine Anwendung ist mit der Abnahme nicht fertig. Server wollen betrieben und überwacht, Sicherheitsupdates eingespielt werden. Betriebssysteme und Browser bekommen neue Versionen, und App-Stores verlangen, dass Apps regelmäßig an aktuelle Systemversionen angepasst werden.

Klären Sie deshalb schon vor dem Auftrag, wer das danach übernimmt, was dazugehört und was gesondert vereinbart wird, etwa neue Funktionen.

Nutzungsrechte am Code

Computerprogramme sind urheberrechtlich geschützt, nach § 69a UrhG in jeder Gestalt einschließlich des Entwurfsmaterials. Nicht geschützt sind die Ideen und Grundsätze, die einem Programm zugrunde liegen. Wer eine Anwendung entwickeln lässt, bekommt daran Nutzungsrechte, die der Vertrag festlegt.

Nach § 31 UrhG kann ein Nutzungsrecht einfach oder ausschließlich eingeräumt und räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt werden. Sind die Nutzungsarten im Vertrag nicht ausdrücklich bezeichnet, bestimmt sich nach § 31 Abs. 5 UrhG nach dem Vertragszweck, welche Rechte eingeräumt sind. Damit es später keinen Streit gibt, sollte der Vertrag deshalb klar regeln, wie Sie die Anwendung nutzen, ändern und weitergeben dürfen und ob Sie den Quellcode erhalten.

So läuft es bei ARENJA

  • Workshop von bis zu einem Arbeitstag, vor Ort oder per Video, mit schriftlicher Anforderungsliste und Festpreisangebot als Ergebnis.
  • Nach dem Auftrag die Stufen Konzept, Design, Umsetzung und Abnahme; jede Stufe geben Sie in Textform frei, je Stufe sind zwei Korrekturschleifen vorgesehen.
  • Was über die Anforderungsliste hinausgeht, ist ein Änderungswunsch und wird nach Aufwand vereinbart.
  • Danach auf Wunsch App-Betreuung mit Server-Betrieb, Anpassung an neue Systemversionen, Store-Pflege und Fehlerbehebung; die Laufzeit steht im Angebot.

Wie lange dauert die Entwicklung?

Das hängt vom Umfang ab. Nach dem Workshop steht im Angebot, was die Umsetzung umfasst.

Das ist ein allgemeiner Überblick und keine Rechtsberatung.

Quellen

Was entwickelt wird

Erstgespräch

Anfrage

Projekt unverbindlich anfragen

Beschreiben Sie kurz, was die Anwendung leisten soll, wer sie nutzt und auf welchen Geräten. Wir melden uns für einen ersten Termin; nach dem Workshop bekommen Sie ein schriftliches Angebot.

Nach dem Absenden bekommen Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst nach Ihrer Bestätigung bearbeiten wir die Anfrage.

z. B. Excel, Papier, ein älteres Programm

Datenschutzerklärung lesen

Lieber direkt? E-Mail an kontakt@webapp.nrw oder Anruf unter +49 1515 63 7171 5.