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Kundenportale

Kundenportal entwickeln lassen: Zugang, Dokumente, Rechte

Ein Kundenportal ist ein geschützter Bereich im Browser, in dem Ihre Kunden ihre eigenen Unterlagen finden: Angebote, Verträge, Rechnungen, den Stand eines Auftrags oder Dateien, die sie Ihnen schicken möchten. Sie suchen nicht in alten E-Mails, und Ihr Team muss dieselbe Datei nicht mehrfach verschicken.

Unverbindliches Angebot anfragen

Was in ein Kundenportal gehört

Welche Inhalte sinnvoll sind, hängt davon ab, was Ihre Kunden heute bei Ihnen nachfragen. Typisch sind Angebote und Verträge zum Nachlesen, Rechnungen mit ihrem Zahlstatus, der Fortschritt eines Auftrags und ein Bereich, in dem Kunden selbst Unterlagen hochladen, etwa Fotos, Pläne oder Nachweise.

Dazu kommen kleine Erledigungen, die sonst ein Telefonat kosten: eine geänderte Rechnungsanschrift eintragen, einen Termin bestätigen, eine Frage zu einem bestimmten Auftrag stellen. Was davon in die erste Fassung gehört und was später folgt, lässt sich im Workshop festlegen.

Zugang nur für Eingeladene

Bei einem Kundenportal soll nicht jeder ein Konto anlegen können. Üblich ist eine Einladung: Ihr Team schaltet einen Kunden frei, der Kunde bekommt einen Link und legt damit sein Passwort fest. Wird die Zusammenarbeit beendet, lässt sich der Zugang wieder sperren.

Für die Anmeldung empfiehlt das BSI eine Zwei-Faktor-Authentisierung und rät, sie nicht abzuschalten. Alternativ oder zusätzlich ist die Anmeldung mit Passkey möglich. Dabei speichert das Gerät einen geheimen Schlüssel, der Dienst kennt nur den passenden öffentlichen Schlüssel; laut BSI wird der geheime Schlüssel auch auf einer gefälschten Anmeldeseite nicht preisgegeben.

Rollen und Rechte

Mehrere Personen je Kunde

Bei Firmenkunden arbeiten oft mehrere Personen mit: die Geschäftsführung sieht alles, die Buchhaltung nur die Rechnungen, eine Projektleitung nur ihre Aufträge.

Rollen in Ihrem Team

Auch intern brauchen nicht alle alles: Vertrieb, Buchhaltung und Technik bekommen je eigene Rechte, und Änderungen lassen sich mit Zeitpunkt und Person festhalten.

Nur, was nötig ist

Art. 25 Abs. 2 DSGVO verlangt Voreinstellungen, mit denen nur die für den Zweck nötigen Daten verarbeitet werden und personenbezogene Daten nicht ohne Zutun der Person einem unbegrenzten Personenkreis zugänglich sind. In einem Portal heißt das: Jede Person sieht nur, was zu ihr gehört.

Dokumente sicher austauschen

Hochgeladene Dateien liegen nicht offen im Netz, sondern werden nur nach Anmeldung und nur für die berechtigten Personen ausgeliefert. Welche Dateiarten und Größen erlaubt sind, wird festgelegt und beim Hochladen geprüft. Auf Wunsch bekommen Ihr Team oder der Kunde eine Nachricht, sobald eine neue Datei da ist.

Anbindung an vorhandene Systeme

Ein Portal ist am nützlichsten, wenn es nicht von Hand gepflegt werden muss. Rechnungen, Kundendaten oder Auftragsstände können über Schnittstellen aus den Programmen kommen, die Sie schon nutzen, etwa aus der Buchhaltung oder einer Auftragsverwaltung. Ob und wie das geht, hängt davon ab, welche Schnittstellen diese Programme anbieten; das lässt sich vor dem Angebot klären.

Datenschutz allgemein

Für die Sicherheit der Verarbeitung nennt Art. 32 Abs. 1 DSGVO unter anderem Verschlüsselung, die dauerhafte Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme, die rasche Wiederherstellung nach einem Zwischenfall und die regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen. Für ein Portal bedeutet das zum Beispiel verschlüsselte Verbindungen, Datensicherungen und eine geprüfte Rechtevergabe.

Betreibt ein Dienstleister das Portal mit den Daten Ihrer Kunden in Ihrem Auftrag, ist dafür ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO nötig, der unter anderem Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung festlegt. Das ist ein allgemeiner Überblick und keine Rechtsberatung.

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Beschreiben Sie kurz, was die Anwendung leisten soll, wer sie nutzt und auf welchen Geräten. Wir melden uns für einen ersten Termin; nach dem Workshop bekommen Sie ein schriftliches Angebot.

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